Dienstplanung für Spital und Klinik
Erfasst sind ärztlich betreute Betriebe für Kranke, Wöchnerinnen, Säuglinge, Verunfallte und Rekonvaleszente (Art. 15 Abs. 2 ArGV 2). Art. 15 Abs. 1 ArGV 2 verweist auf Art. 4 für die ganze Nacht und den ganzen Sonntag sowie auf Art. 5, 7 Abs. 2, 8 Abs. 2, 8a, 9, 10 Abs. 2 und 12 Abs. 2 ArGV 2. Zwei dieser Erleichterungen — der verlängerte Arbeitszeitraum und die Pikett-Zeitgutschrift — gibt es weder im Heim noch in der Spitex.
So läuft eine Monatsplanung mit ROSIE
- Betriebsart wählen. In den Einstellungen zum Arbeitsrecht wählst du «Spital». Erst damit schaltet ROSIE die Spital-Erleichterungen nach Art. 5 und Art. 8a ArGV 2 frei; ohne ausdrücklich gewählten Sektor gelten die strengeren Grundregeln.
- Bedarf festlegen. Personalbedarf je Station, Wochentag und Dienst, dazu Pikettdienste.
- Wünsche und Absenzen sammeln. Mitarbeitende erfassen Wünsche auf dem Handy; genehmigte Ferien und Absenzen fliessen in die Planung ein.
- Plan erstellen. Von Hand im Monatsraster oder mit der Automatik (ab Stufe Compliance), die nach Regeln, Wünschen, Absenzen und Bedarf vorschlägt. Du prüfst und veröffentlichst.
- Prüfung beim Planen. Hinweis oder Sperre mit Artikelangabe, wenn eine Zuweisung eine Regel unten verletzt — auch beim Speichern und beim Tausch.
- Monat abschliessen. Ab Stufe Compliance siegelst du den Monat und exportierst die Stunden als CSV oder PDF für die Lohnbuchhaltung.
Diese Regeln prüft ROSIE beim Planen eines Spitals
| Regel | Norm | Wert im Spital | In ROSIE |
|---|---|---|---|
| Verlängerter Arbeitszeitraum | Art. 5 ArGV 2 | bis 17 h inklusive Pausen und Überzeit; Ruhezeit im Kalenderwochenschnitt 12 h und vor dem Einsatz mindestens 8 h | Prüfung beim Planen für einzelne Dienste, nur bei gewähltem Sektor Spital; bei geteilten Diensten meldet ROSIE die 14-h-Spanne (Art. 5 dort nicht abgebildet) |
| Tägliche Ruhezeit | Art. 9 ArGV 2 | 9 h, Schnitt 12 h über zwei Wochen | Prüfung beim Planen |
| Arbeitstage am Stück | Art. 7 Abs. 2 ArGV 2 | bis 7, Tagesarbeit höchstens 9 h, wöchentliche Höchstarbeitszeit im Zweiwochenschnitt eingehalten, danach 83 h frei | Prüfung beim Planen |
| Pikett | Art. 8a ArGV 2 | 10 % Zeitgutschrift auf inaktive Pikettzeit bei Interventionszeit unter 30 Min; höchstens 7 Pikett-Tage in 4 Wochen | Werte in den Einstellungen, Gutschrift nur bei gewähltem Sektor Spital |
| Verlängerte Nachtarbeit | Art. 10 Abs. 2 ArGV 2 | lit. a: 10 h in 12 h bei überwiegender Präsenzzeit und Liegemöglichkeit; lit. b: 8 h in 12 h mit Liegemöglichkeit, die ganzen 12 h gelten als Arbeitszeit; danach je 12 h Ruhezeit | Hinweis, wenn der Diensttyp entsprechend markiert ist |
| Freie Sonntage | Art. 12 Abs. 2 ArGV 2 | mindestens 12 pro Kalenderjahr | Prüfung beim Planen |
| Ausgleich von Sonntagsüberzeit | Art. 8 Abs. 2 ArGV 2 | innert 26 Wochen | im Produkt nur teilweise abgebildet |
| Dauer der Nachtarbeit regulär | Art. 17a Abs. 1 ArG | höchstens 9 h innerhalb von 10 h | Prüfung beim Planen |
| Zeitzuschlag bei regelmässiger Nachtarbeit | Art. 17b ArG, Art. 31 ArGV 1 | 10 % als Zeitguthaben ab 25 Nächten pro Jahr | Warnung, wenn tiefer eingestellt |
| Schichtdauer im Dreischichtbetrieb | Art. 34 Abs. 4 ArGV 1 | höchstens 10 h inklusive Pausen; Vorwärtsfolge Früh → Spät → Nacht | ROSIE prüft die 10 h bei jedem Dienst, über 10 bis 17 h nur mit den Bedingungen von Art. 5 ArGV 2 — strenger als das Gesetz |
| Mutterschutz | Art. 35a ArG | ab 8 Wochen vor der Niederkunft kein Einsatz 20–6 Uhr | Sperre |
Fundstellen: Arbeitsgesetz (SR 822.11), ArGV 1 (SR 822.111), ArGV 2 (SR 822.112).
Beispiele
Langer Tagdienst: Ein Dienst von 07:00 bis 23:00 Uhr umfasst 16 Stunden Arbeitszeitraum inklusive Pausen. Im Heim und in der Spitex überschreitet das die Arbeitsspanne von 14 Stunden (Art. 10 Abs. 3 ArG). Im Spital ist er nach Art. 5 ArGV 2 zulässig, wenn vor dem Dienst mindestens 8 Stunden Ruhezeit lagen und die Ruhezeit in dieser Kalenderwoche im Schnitt 12 Stunden erreicht.
Pikett: Eine Ärztin leistet 14 Stunden Pikett mit einer Interventionszeit unter 30 Minuten und wird einmal für 2 Stunden gerufen. Die 2 Stunden Einsatz sind Arbeitszeit. Auf die 12 Stunden inaktive Pikettzeit erhält sie 10 % Zeitgutschrift: 12 h × 10 % = 1,2 Stunden.
Häufige Fragen
Wie lange darf ein Dienst im Spital dauern?
Der tägliche Arbeitszeitraum inklusive Pausen und Überzeit darf in Krankenanstalten und Kliniken auf 17 Stunden verlängert werden, wenn die tägliche Ruhezeit im Kalenderwochenschnitt 12 Stunden und vor dem Einsatz mindestens 8 Stunden beträgt (Art. 5 ArGV 2). Im Dreischichtbetrieb mit Durchlauf aller Schichten gilt eine Schichtdauer von höchstens 10 Stunden (Art. 34 Abs. 4 ArGV 1).
Wie wird Pikett im Spital angerechnet?
Bereitschaftsdienst im Betrieb zählt vollständig als Arbeitszeit. Bei Pikett mit einer Interventionszeit unter 30 Minuten gibt es eine Zeitgutschrift von 10 Prozent auf die inaktive Pikettzeit; pro 4 Wochen sind höchstens 7 Pikett-Tage zulässig (Art. 8a ArGV 2).
Gilt die Pikett-Zeitgutschrift auch im Pflegeheim?
Nein. Art. 8a ArGV 2 steht nur in der Verweisliste von Art. 15 ArGV 2 für Krankenanstalten und Kliniken, nicht in jener für Heime (Art. 16) oder Spitex-Betriebe (Art. 17).
Wie viele freie Sonntage braucht Spitalpersonal?
Mindestens 12 pro Kalenderjahr, unregelmässig verteilbar (Art. 12 Abs. 2 ArGV 2). Überzeit an Sonntagen ist im Spital innert 26 Wochen auszugleichen.
Braucht ein Spital eine Bewilligung für Nachtarbeit?
Nein. Krankenanstalten und Kliniken sind nach Art. 4 ArGV 2 für die ganze Nacht und den ganzen Sonntag von der Bewilligungspflicht befreit. Ruhezeiten, Zuschläge und Höchstarbeitszeiten gelten weiterhin.
Kontakt
Du planst eine Station oder Klinik und willst ROSIE mit euren Diensten ausprobieren? Schreib an support@rosie-app.ch. Weitere Betriebsarten: Dienstplanung nach Branche. Rechtsgrundlagen: ArGV 2 für Pflege, Heime und Spitex. Preise und Stufen: Preise und Fakten.