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Dienstplanung nach Branche

Welche Arbeitszeitregeln dein Dienstplan einhalten muss, hängt von der Betriebsart ab: Krankenanstalten und Kliniken, Heime und Spitex-Betriebe haben je eigene Sonderbestimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (Art. 15, 16 und 17 ArGV 2), für andere Branchen kann die ArGV 2 eigene Sonderbestimmungen enthalten. ROSIE prüft bei ihnen die allgemeinen Regeln des Arbeitsgesetzes. Diese Übersicht führt dich zur passenden Seite. Stand: SR 822.112, konsolidierte Fassung 1. April 2022 — Seite geprüft am 01.10.2026

Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen entscheidet die Betriebsart, welche Erleichterungen gelten. Die Sonderregeln unterscheiden sich zwischen Spital, Heim und Spitex deutlich — zum Beispiel bei der Verkürzung der täglichen Ruhezeit, bei sieben Arbeitstagen am Stück oder beim Pikettdienst.

Spitex11 h Ruhezeit · 6 Tage am Stück · Art. 17 ArGV 2 Alters- und Pflegeheim9 h Ruhezeit im Schnitt 12 · Art. 16 ArGV 2 Spital und Klinik17-h-Arbeitszeitraum · Pikett · Art. 15 ArGV 2 Gesundheitswesen im ÜberblickDie drei Sektoren im Vergleich

Weitere Schichtbetriebe

Für diese Branchen prüft ROSIE die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu Ruhezeit, Höchstarbeitszeit, Nacht- und Sonntagsarbeit. Branchenspezifische Sonderbestimmungen der ArGV 2 und Gesamtarbeitsverträge sind auf diesen Seiten nicht abgebildet.

GastronomieHotels · Restaurants · Catering DetailhandelShops · Filialen · Kioske SicherheitWachdienste · Empfang · Patrouille SozialesKitas · Sozialdienste · NGOs Facility ManagementReinigung · Hauswart · Gebäude TransportBusse · Züge · Lieferdienste IndustrieProduktion · Lager · Fertigung

Rechtsgrundlagen nachlesen

Die Normen hinter diesen Seiten — Ruhezeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Mutterschutz, Aufbewahrung — findest du mit Fundstelle und Prüfdatum im Bereich Arbeitszeit-Regeln Schweiz. Entscheidungshilfen für die Wahl einer Software stehen unter Vergleich und Entscheidung.