Arbeitszeit-Regeln Schweiz für Schichtbetriebe
Diese Übersicht bündelt die Schweizer Arbeitszeit-Vorschriften, die für Betriebe mit Schichtbetrieb — Pflege, Gastronomie, Detailhandel, Sicherheit, Soziales, Facility Management, Transport und Industrie — am häufigsten relevant sind. Jede Seite beantwortet eine konkrete Frage zuerst, mit Fundstelle und Stand-Datum, bevor sie in die Details geht.
Rechtliche Grundlagen
Ruhezeit in der PflegeArt. 15a ArG, Art. 9 ArGV 2
HöchstarbeitszeitArt. 9/10 ArG, Art. 5 ArGV 2
Nachtarbeit und ZeitzuschlagArt. 17a/17b ArG, Art. 10 ArGV 2
Sonntags- und FeiertagsarbeitArt. 19/20/20a ArG, Ersatzruhe
Zuschläge im ÜberblickNacht und Sonntag, Tabelle
ArGV 2 — Pflege, Heime, SpitexArt. 4/5/7/8/8a/9/12 ArGV 2
Mutterschutz im DienstplanArt. 35a ArG, Art. 14 MSV
FerienanspruchArt. 329a/329b OR, Teilzeit
Dokumentations- & AufbewahrungspflichtenArt. 46 ArG, Art. 73 ArGV 1
Branchen
Die ArGV-2-Sonderregelungen betreffen das Gesundheitswesen am stärksten, gelten aber nicht exklusiv dort. Alle Branchen auf einen Blick: Dienstplanung nach Branche.
SpitexArt. 17 ArGV 2
Alters- und PflegeheimArt. 16 ArGV 2
Spital und KlinikArt. 15 ArGV 2
GastronomieHotels · Restaurants · Catering
DetailhandelShops · Filialen · Kioske
SicherheitWachdienste · Empfang · Patrouille
SozialesKitas · Sozialdienste · NGOs
Facility ManagementReinigung · Hauswart · Gebäude
TransportBusse · Züge · Lieferdienste
IndustrieProduktion · Lager · Fertigung
Entscheidung & Vergleich
Übersicht: Dienstplan-Software vergleichen und entscheiden.
Excel vs. SoftwareDie 7 Bruchstellen
Worauf beim Wechsel achtenKriterienraster
Migration & EinführungRealistischer Zeitbedarf
Vertrauen & Technik
Sicherheit & DatenschutzVerschlüsselung, Mandantentrennung, Audit
Was ROSIE (noch) nicht machtGrenzen ehrlich benannt
Automatik im DienstplanVorschlag, Prüfung, Freigabe
Häufige Fragen
Jede Norm auf diesen Seiten trägt einen Verifikationsstand (wörtlich geprüft vs. paraphrasiert, mit Quellenangabe). Normen, die im Produkt noch nicht abgebildet sind, werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet — nicht stillschweigend weggelassen.