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Arbeitszeit-Regeln Schweiz für Schichtbetriebe

Diese Übersicht bündelt die Schweizer Arbeitszeit-Vorschriften, die für Betriebe mit Schichtbetrieb — Pflege, Gastronomie, Detailhandel, Sicherheit, Soziales, Facility Management, Transport und Industrie — am häufigsten relevant sind. Jede Seite beantwortet eine konkrete Frage zuerst, mit Fundstelle und Stand-Datum, bevor sie in die Details geht.

Rechtliche Grundlagen

Ruhezeit in der PflegeArt. 15a ArG, Art. 9 ArGV 2 HöchstarbeitszeitArt. 9/10 ArG, Art. 5 ArGV 2 Nachtarbeit und ZeitzuschlagArt. 17a/17b ArG, Art. 10 ArGV 2 Sonntags- und FeiertagsarbeitArt. 19/20/20a ArG, Ersatzruhe Zuschläge im ÜberblickNacht und Sonntag, Tabelle ArGV 2 — Pflege, Heime, SpitexArt. 4/5/7/8/8a/9/12 ArGV 2 Mutterschutz im DienstplanArt. 35a ArG, Art. 14 MSV FerienanspruchArt. 329a/329b OR, Teilzeit Dokumentations- & AufbewahrungspflichtenArt. 46 ArG, Art. 73 ArGV 1

Branchen

Die ArGV-2-Sonderregelungen betreffen das Gesundheitswesen am stärksten, gelten aber nicht exklusiv dort. Alle Branchen auf einen Blick: Dienstplanung nach Branche.

SpitexArt. 17 ArGV 2 Alters- und PflegeheimArt. 16 ArGV 2 Spital und KlinikArt. 15 ArGV 2 GastronomieHotels · Restaurants · Catering DetailhandelShops · Filialen · Kioske SicherheitWachdienste · Empfang · Patrouille SozialesKitas · Sozialdienste · NGOs Facility ManagementReinigung · Hauswart · Gebäude TransportBusse · Züge · Lieferdienste IndustrieProduktion · Lager · Fertigung

Entscheidung & Vergleich

Übersicht: Dienstplan-Software vergleichen und entscheiden.

Excel vs. SoftwareDie 7 Bruchstellen Worauf beim Wechsel achtenKriterienraster Migration & EinführungRealistischer Zeitbedarf

Vertrauen & Technik

Sicherheit & DatenschutzVerschlüsselung, Mandantentrennung, Audit Was ROSIE (noch) nicht machtGrenzen ehrlich benannt Automatik im DienstplanVorschlag, Prüfung, Freigabe

Häufige Fragen

FAQ MitarbeitendePasswort, Tausch, Wünsche FAQ PlanendeMonatsabschluss, Genehmiger
Jede Norm auf diesen Seiten trägt einen Verifikationsstand (wörtlich geprüft vs. paraphrasiert, mit Quellenangabe). Normen, die im Produkt noch nicht abgebildet sind, werden ausdrücklich als solche gekennzeichnet — nicht stillschweigend weggelassen.