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Mutterschutz im Dienstplan

Schwangere dürfen ab 8 Wochen vor der Niederkunft nicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr eingesetzt werden (Art. 35a Abs. 4 ArG). Nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen, danach bis zur 16. Woche nur mit Einverständnis der Mutter (Art. 35a Abs. 3 ArG). Schwangere und Stillende arbeiten höchstens 9 Stunden pro Tag und nie über die vereinbarte ordentliche Dauer hinaus (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1). Normstand: ArG SR 822.11 und ArGV 1 SR 822.111 Fassung 1. September 2023 — Seite geprüft am 01.10.2026

Mutterschutz ist im Schichtbetrieb mehr als eine Absenz: Er verändert, welche Dienste eine Person überhaupt übernehmen darf — Nachtdienste, lange Dienste, stehende Arbeit. Ein Dienstplan muss diese Grenzen kennen, bevor er veröffentlicht wird. Ein Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ändert daran nichts: Die Mindestvorschriften dürfen auch dann nicht unterschritten werden.

Die Regeln im Überblick

ThemaNormInhalt
FernbleibenArt. 35a Abs. 1 ArGSchwangere dürfen auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben
Nachtarbeitsverbot vor der GeburtArt. 35a Abs. 4 ArGab 8 Wochen vor der Niederkunft kein Einsatz 20:00–06:00 Uhr
Beschäftigungsverbot nach der GeburtArt. 35a Abs. 3 ArG8 Wochen; danach bis Woche 16 nur mit Einverständnis
ErsatzarbeitArt. 35b ArGwährend der Schwangerschaft und in den Wochen 8–16 nach Möglichkeit gleichwertige Tagesarbeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr
Lohn ohne ErsatzarbeitArt. 35 und 35b ArG80 % des Lohnes, wenn keine gleichwertige Ersatzarbeit angeboten werden kann
Tägliche HöchstarbeitszeitArt. 60 Abs. 1 ArGV 1höchstens 9 h, nie über die vereinbarte ordentliche Dauer
Bezahlte Stillzeit im ersten LebensjahrArt. 60 Abs. 2 ArGV 130 Min bei bis 4 h Arbeit, 60 Min bei mehr als 4 h, 90 Min bei mehr als 7 h
Stehende ArbeitArt. 61 ArGV 1ab dem 4. Monat 12 h Ruhezeit und 10 Min Kurzpause je 2 h; ab dem 6. Monat höchstens 4 h stehend pro Tag
Belastende ArbeitszeitsystemeArt. 62 und 63 ArGV 1nur nach Risikobeurteilung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Arbeitssicherheit
Schicht- und Nachtarbeit StillenderArt. 14 MSVproblematisch sind regelmässige Rückwärtsrotation und mehr als drei Nachtschichten in Folge
KündigungsschutzArt. 336c Abs. 1 lit. c ORnach der Probezeit keine Kündigung während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft

Schicht- und Nachtarbeit für Stillende (Art. 14 MSV)

Die Mutterschutzverordnung nennt zwei konkrete, berechenbare Merkmale belastender Schichtsysteme: regelmässige Rückwärtsrotation (Nacht → Abend → Morgen, mit dadurch verkürzten Ruhezeiten) und mehr als drei aufeinanderfolgende Nachtschichten. Nicht erfasst ist die Vorwärtsrotation (Morgen → Abend → Nacht) mit höchstens drei Nachtschichten in Folge — arbeitsmedizinisch die empfohlene Richtung.

Beispiel: Ab wann keine Nachtdienste mehr?

Der voraussichtliche Geburtstermin einer Pflegefachperson ist der 15. März 2027. Für die Planung rechnest du ab diesem Termin zurück: Acht Wochen sind 56 Tage, ab dem 18. Januar 2027 planst du sie nicht mehr zwischen 20:00 und 06:00 Uhr ein. Nachtdienste ab Mitte Januar werden umgeplant, und nach Möglichkeit bietet der Betrieb gleichwertige Tagesdienste an (Art. 35b ArG). Nach der Geburt gilt das Beschäftigungsverbot von 8 Wochen.

Was ROSIE beim Planen tut

Im Produkt noch nicht abgebildet: die bezahlte Stillzeit nach Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 als Lohnbestandteil und der Kündigungsschutz nach Art. 336c OR — ROSIE prüft nicht, ob eine erfasste Kündigung in eine laufende Sperrfrist fällt.

Häufige Fragen

Ab wann darf eine Schwangere keine Nachtdienste mehr leisten?

Ab 8 Wochen vor der Niederkunft ist jeder Einsatz zwischen 20:00 und 06:00 Uhr verboten (Art. 35a Abs. 4 ArG). Vorher darf sie auf blosse Anzeige hin fernbleiben, und es gelten die Schutzbestimmungen der ArGV 1.

Wie lange darf eine Schwangere pro Tag arbeiten?

Höchstens 9 Stunden und nie über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1). Das gilt auch für Stillende.

Was gilt, wenn keine Tagesarbeit angeboten werden kann?

Kann der Betrieb keine gleichwertige Arbeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr anbieten, hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes (Art. 35 und 35b ArG).

Wie viel bezahlte Stillzeit gibt es?

Im ersten Lebensjahr des Kindes 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit bis 4 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 4 Stunden und 90 Minuten bei mehr als 7 Stunden (Art. 60 Abs. 2 ArGV 1).

Weiterlesen: Nachtarbeit und Zeitzuschlag, Ruhezeit in der Pflege, Höchstarbeitszeit.

ROSIE ist ein Planungswerkzeug und ersetzt keine Rechts- oder Treuhandberatung. Die rechtliche Verantwortung für publizierte Dienstpläne und Lohnabrechnungen liegt beim Arbeitgeber.