Mutterschutz im Dienstplan
Mutterschutz ist im Schichtbetrieb mehr als eine Absenz: Er verändert, welche Dienste eine Person überhaupt übernehmen darf — Nachtdienste, lange Dienste, stehende Arbeit. Ein Dienstplan muss diese Grenzen kennen, bevor er veröffentlicht wird. Ein Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ändert daran nichts: Die Mindestvorschriften dürfen auch dann nicht unterschritten werden.
Die Regeln im Überblick
| Thema | Norm | Inhalt |
|---|---|---|
| Fernbleiben | Art. 35a Abs. 1 ArG | Schwangere dürfen auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben |
| Nachtarbeitsverbot vor der Geburt | Art. 35a Abs. 4 ArG | ab 8 Wochen vor der Niederkunft kein Einsatz 20:00–06:00 Uhr |
| Beschäftigungsverbot nach der Geburt | Art. 35a Abs. 3 ArG | 8 Wochen; danach bis Woche 16 nur mit Einverständnis |
| Ersatzarbeit | Art. 35b ArG | während der Schwangerschaft und in den Wochen 8–16 nach Möglichkeit gleichwertige Tagesarbeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr |
| Lohn ohne Ersatzarbeit | Art. 35 und 35b ArG | 80 % des Lohnes, wenn keine gleichwertige Ersatzarbeit angeboten werden kann |
| Tägliche Höchstarbeitszeit | Art. 60 Abs. 1 ArGV 1 | höchstens 9 h, nie über die vereinbarte ordentliche Dauer |
| Bezahlte Stillzeit im ersten Lebensjahr | Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 | 30 Min bei bis 4 h Arbeit, 60 Min bei mehr als 4 h, 90 Min bei mehr als 7 h |
| Stehende Arbeit | Art. 61 ArGV 1 | ab dem 4. Monat 12 h Ruhezeit und 10 Min Kurzpause je 2 h; ab dem 6. Monat höchstens 4 h stehend pro Tag |
| Belastende Arbeitszeitsysteme | Art. 62 und 63 ArGV 1 | nur nach Risikobeurteilung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten der Arbeitssicherheit |
| Schicht- und Nachtarbeit Stillender | Art. 14 MSV | problematisch sind regelmässige Rückwärtsrotation und mehr als drei Nachtschichten in Folge |
| Kündigungsschutz | Art. 336c Abs. 1 lit. c OR | nach der Probezeit keine Kündigung während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft |
Schicht- und Nachtarbeit für Stillende (Art. 14 MSV)
Die Mutterschutzverordnung nennt zwei konkrete, berechenbare Merkmale belastender Schichtsysteme: regelmässige Rückwärtsrotation (Nacht → Abend → Morgen, mit dadurch verkürzten Ruhezeiten) und mehr als drei aufeinanderfolgende Nachtschichten. Nicht erfasst ist die Vorwärtsrotation (Morgen → Abend → Nacht) mit höchstens drei Nachtschichten in Folge — arbeitsmedizinisch die empfohlene Richtung.
Beispiel: Ab wann keine Nachtdienste mehr?
Der voraussichtliche Geburtstermin einer Pflegefachperson ist der 15. März 2027. Für die Planung rechnest du ab diesem Termin zurück: Acht Wochen sind 56 Tage, ab dem 18. Januar 2027 planst du sie nicht mehr zwischen 20:00 und 06:00 Uhr ein. Nachtdienste ab Mitte Januar werden umgeplant, und nach Möglichkeit bietet der Betrieb gleichwertige Tagesdienste an (Art. 35b ArG). Nach der Geburt gilt das Beschäftigungsverbot von 8 Wochen.
Was ROSIE beim Planen tut
- Bestätigte Mutterschutz-Fristen sind im Dienstplan Sperren, keine blossen Hinweise. Eine gesetzwidrige Zuweisung lässt sich nicht veröffentlichen — unabhängig davon, wie der Diensttyp heisst.
- Die Sperren lassen sich nicht übersteuern; ein Einverständnis nach der 8. Woche nach der Geburt gibt nur die Person selbst.
- Für Stillende prüft ROSIE die zwei Merkmale aus Art. 14 MSV: Rückwärtsrotation und mehr als drei Nachtschichten in Folge.
- Die tägliche Höchstarbeitszeit von 9 Stunden wird bei Schwangerschaft und Stillzeit geprüft.
Häufige Fragen
Ab wann darf eine Schwangere keine Nachtdienste mehr leisten?
Ab 8 Wochen vor der Niederkunft ist jeder Einsatz zwischen 20:00 und 06:00 Uhr verboten (Art. 35a Abs. 4 ArG). Vorher darf sie auf blosse Anzeige hin fernbleiben, und es gelten die Schutzbestimmungen der ArGV 1.
Wie lange darf eine Schwangere pro Tag arbeiten?
Höchstens 9 Stunden und nie über die vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit hinaus (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1). Das gilt auch für Stillende.
Was gilt, wenn keine Tagesarbeit angeboten werden kann?
Kann der Betrieb keine gleichwertige Arbeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr anbieten, hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes (Art. 35 und 35b ArG).
Wie viel bezahlte Stillzeit gibt es?
Im ersten Lebensjahr des Kindes 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit bis 4 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 4 Stunden und 90 Minuten bei mehr als 7 Stunden (Art. 60 Abs. 2 ArGV 1).
Weiterlesen: Nachtarbeit und Zeitzuschlag, Ruhezeit in der Pflege, Höchstarbeitszeit.