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Ruhezeit in der Pflege: 11 Stunden, 9 Stunden und die Ausnahmen

Das Arbeitsgesetz verlangt eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden (Art. 15a Abs. 1 ArG). In Krankenanstalten, Kliniken und Heimen darf sie auf 9 Stunden verkürzt werden, sofern sie im Durchschnitt von zwei Wochen 12 Stunden beträgt (Art. 9 ArGV 2). Für Spitex-Betriebe gilt diese Verkürzung nicht; dort ist einmal pro Woche eine Verkürzung auf 8 Stunden möglich, wenn der Zweiwochenschnitt 11 Stunden erreicht (Art. 15a Abs. 2 ArG). Normstand: ArG und ArGV 1 Fassung 1. September 2023, ArGV 2 Fassung 1. April 2022 (Art. 9 ArGV 2 seit 2010 unverändert) — Seite geprüft am 01.10.2026

Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen dem Ende eines Einsatzes und dem Beginn des nächsten. Für die drei Betriebsarten des Gesundheitswesens nach der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz gelten unterschiedliche Erleichterungen — nicht dieselben für alle drei. Wer eine Regel aus dem Heim in die Spitex überträgt, plant zu knapp.

Wer welche Ausnahme nutzen darf

BetriebsartNormErfasstTägliche Ruhezeit
Krankenanstalten und KlinikenArt. 15 ArGV 2Ärztlich betreute Betriebe für Kranke, Wöchnerinnen, Verunfallte, Rekonvaleszente9 h, Schnitt 12 h über zwei Wochen
Heime und InternateArt. 16 ArGV 2Kinder-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Pflege-, Alters-, Kranken-, Unterkunfts- und Versorgungsheime9 h, Schnitt 12 h über zwei Wochen
Spitex-BetriebeArt. 17 ArGV 2Spitalexterne Betreuung pflege- und betreuungsbedürftiger Personen11 h; einmal pro Woche 8 h bei Schnitt 11 h

Alle Ruhezeit-Regeln im Überblick

RegelNormWertSektor
Tägliche RuhezeitArt. 15a Abs. 1 ArG11 h zusammenhängendalle Betriebe
Allgemeine VerkürzungArt. 15a Abs. 2 ArGeinmal pro Woche bis 8 h, Schnitt 11 h über zwei Wochenalle Betriebe (für Erwachsene)
Verkürzung im GesundheitswesenArt. 9 ArGV 29 h, Schnitt 12 h über zwei WochenSpital und Heim — nicht Spitex
Vor einem verlängerten ArbeitstagArt. 5 ArGV 2mindestens 8 h vor dem Einsatz, Schnitt 12 h pro Kalenderwochenur Spital
Nach einer verlängerten NachtwacheArt. 10 Abs. 2 ArGV 212 hSpital und Heim
Nach 7 Arbeitstagen am StückArt. 7 Abs. 2 ArGV 283 h zusammenhängend freiSpital und Heim (Spitex: höchstens 6 Tage mit Sonntagsarbeit, Art. 21 Abs. 3 ArGV 1)
Wöchentlicher RuhetagArt. 21 Abs. 1 und 2 ArGV 1grundsätzlich der Sonntag; zusammen mit der täglichen Ruhezeit mindestens 35 h am Stückalle Betriebe
Wochenruhe ohne freien SonntagArt. 12 Abs. 2 ArGV 236 hSpital und Heim

Beispiele

Spätdienst, dann Frühdienst: Der Spätdienst endet um 22:30 Uhr. Im Heim beginnt der Frühdienst frühestens um 07:30 Uhr (9 Stunden) — sofern der Zweiwochenschnitt 12 Stunden erreicht. Ein Beginn um 07:00 Uhr ergäbe 8,5 Stunden; das ist nur über die allgemeine Verkürzung nach Art. 15a Abs. 2 ArG möglich — einmal pro Woche bis 8 Stunden, wenn der Zweiwochenschnitt 11 Stunden erreicht. In der Spitex beginnt der nächste Dienst regulär frühestens um 09:30 Uhr (11 Stunden); dieselbe Verkürzung nach Art. 15a Abs. 2 ArG steht auch ihr offen. ROSIE bildet diese Ausnahme heute nicht ab und meldet die kürzere Ruhezeit — im Produkt strenger als das Gesetz.

Zweiwochenschnitt: In zwei Wochen liegen 13 Ruhezeiten zwischen den Diensten einer Person. Drei davon dauern 9 Stunden, zehn je 13 Stunden. Vereinfacht gerechnet: (3 × 9 h + 10 × 13 h) ÷ 13 = 12,1 Stunden. Der Schnitt ist erreicht. Bei fünf kurzen und acht langen Ruhezeiten wären es 11,5 Stunden — zu wenig.

Nachtwache mit Liegemöglichkeit: Endet eine verlängerte Nachtwache nach Art. 10 Abs. 2 ArGV 2 um 08:00 Uhr, beginnt der nächste Dienst frühestens um 20:00 Uhr.

Was das für die Dienstplanung bedeutet

Wer im Spital oder Heim mit 9 Stunden plant, muss den Zweiwochenschnitt von 12 Stunden trotzdem einhalten. Eine einzelne kurze Ruhezeit ist nur zulässig, solange sie über den Beobachtungszeitraum ausgeglichen wird. Ein Werkzeug, das nur die Einzelnacht prüft, erkennt einen Verstoss gegen den Schnitt erst nach Wochen — zu spät für eine Korrektur im laufenden Monat.

ROSIE prüft beim Planen beide Ebenen: den Mindestwert pro Ruhezeit und den gleitenden Zweiwochenschnitt, abhängig von der gewählten Betriebsart. Spitex-Betriebe erhalten den 9-Stunden-Wert nie; ist keine Betriebsart gewählt, rechnet ROSIE mit 11 Stunden. Die allgemeine Verkürzung auf 8 Stunden einmal pro Woche nach Art. 15a Abs. 2 ArG ist im Produkt noch nicht abgebildet — ROSIE ist hier strenger als das Gesetz.

Häufige Fragen

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Diensten sein?

Mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden (Art. 15a Abs. 1 ArG). In Spitälern, Kliniken und Heimen darf sie auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn der Durchschnitt über zwei Wochen 12 Stunden beträgt (Art. 9 ArGV 2).

Gilt die 9-Stunden-Ruhezeit auch für die Spitex?

Nein. Art. 17 ArGV 2 verweist für Spitex-Betriebe nur auf Art. 4 ArGV 2. Es gelten 11 Stunden; einmal pro Woche ist eine Verkürzung auf 8 Stunden möglich, wenn der Zweiwochenschnitt 11 Stunden erreicht (Art. 15a Abs. 2 ArG).

Wie viel Freizeit braucht es nach sieben Arbeitstagen?

In Spitälern und Heimen sind sieben Arbeitstage am Stück zulässig, wenn die Tagesarbeit höchstens 9 Stunden dauert und unmittelbar danach 83 Stunden frei folgen (Art. 7 Abs. 2 ArGV 2). Sonst gilt: höchstens sechs Tage am Stück, sobald ein Sonntag dabei ist (Art. 21 Abs. 3 ArGV 1).

Wie lange ist die Wochenruhe?

Der wöchentliche Ruhetag ist grundsätzlich der Sonntag und ergibt zusammen mit der täglichen Ruhezeit mindestens 35 Stunden am Stück (Art. 21 ArGV 1). In Spitälern und Heimen braucht es in Wochen ohne freien Sonntag 36 Stunden (Art. 12 Abs. 2 ArGV 2).

Weiterlesen: Höchstarbeitszeit, Nachtarbeit und Zeitzuschlag, ArGV 2 für Pflege, Heime und Spitex, Dienstplanung für die Spitex.

ROSIE ist ein Planungswerkzeug und ersetzt keine Rechts- oder Treuhandberatung. Die rechtliche Verantwortung für publizierte Dienstpläne und Lohnabrechnungen liegt beim Arbeitgeber.