Sonntags- und Feiertagsarbeit im Dienstplan
Spitäler, Heime und Spitex-Betriebe sind für den ganzen Sonntag von der Bewilligungspflicht befreit (Art. 4 ArGV 2). Andere Betriebe brauchen für Sonntagsarbeit grundsätzlich eine behördliche Bewilligung. Die Befreiung betrifft nur das Verfahren: Zuschlag, Ausgleich und freie Sonntage gelten trotzdem.
Die Regeln im Überblick
| Regel | Norm | Wert |
|---|---|---|
| Lohnzuschlag | Art. 19 Abs. 3 ArG, Art. 32a ArGV 1 | 50 % bei vorübergehender Sonntagsarbeit, das heisst an höchstens 6 Sonntagen pro Jahr, Feiertage inbegriffen |
| Ab dem 7. Sonntag | Art. 19 ArG | kein gesetzlicher Lohn- oder Zeitzuschlag; Regelung durch GAV, Reglement oder Vertrag |
| Ausgleich bis 5 Stunden (Grundregel) | Art. 20 Abs. 2 ArG, Art. 21 Abs. 7 ArGV 1 | Freizeit gleicher Dauer innert 4 Wochen |
| Ausgleich über 5 Stunden (Grundregel) | Art. 20 Abs. 2 ArG, Art. 21 Abs. 5 und 6 ArGV 1 | Ersatzruhetag in der Vor- oder Folgewoche: zusammen mit der täglichen Ruhezeit 35 h am Stück, inklusive 6–20 Uhr, nicht auf einem ohnehin freien Tag |
| Arbeitstage am Stück | Art. 21 Abs. 3 ArGV 1 | höchstens 6, sobald an einem Sonntag gearbeitet wird; Spital und Heim bis 7 mit anschliessend 83 h frei (Art. 7 Abs. 2 ArGV 2) |
| Freie Sonntage in Spital und Heim | Art. 12 Abs. 2 ArGV 2 | mindestens 12 pro Kalenderjahr, unregelmässig verteilbar; in Wochen mit Sonntagsarbeit 36 h Wochenruhe. Im Heim gilt das für das Personal, das unter Art. 16 ArGV 2 fällt; für übriges Personal kann eine andere Zahl gelten |
| Gleichgestellte Feiertage | Art. 20a Abs. 1 ArG | der 1. August und höchstens 8 weitere kantonale Feiertage gelten wie Sonntage |
Feiertage im Dienstplan
Der Bundesfeiertag ist den Sonntagen gleichgestellt; die Kantone können höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen (Art. 20a Abs. 1 ArG). Der 1. August ist nach Art. 110 Abs. 3 der Bundesverfassung zudem bezahlt. Arbeit an einem gleichgestellten Feiertag wird wie Sonntagsarbeit ausgeglichen. Weitere kantonale Feiertage behandelt das SECO arbeitsrechtlich wie Werktage.
Fällt ein Feiertag auf einen freien Tag — wegen Schichtplan, Teilzeit oder weil er auf einen Sonntag fällt —, besteht nach SECO und Fachliteratur kein gesetzlicher Anspruch auf Nachbezug. Ein Feiertagsguthaben gibt es nur, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag, der Arbeitsvertrag oder ein Reglement es vorsieht.
Beispiele
Kurzer Sonntagsdienst: Eine Pflegefachperson arbeitet am Sonntag von 07:00 bis 11:30 Uhr, also 4,5 Stunden. Sie erhält innert 4 Wochen 4,5 Stunden Freizeit (Art. 21 Abs. 7 ArGV 1).
Ganzer Sonntagsdienst nach der Grundregel: In einem Betrieb, für den keine Sonderbestimmung der ArGV 2 gilt, arbeitet eine Person am Sonntag 8 Stunden. Sie braucht in der Woche davor oder danach einen Ersatzruhetag: 35 Stunden am Stück inklusive 06:00 bis 20:00 Uhr, und nicht auf einem Tag, der ohnehin ihr freier Tag ist.
Zuschlag: Eine Aushilfe arbeitet in einem Jahr an 3 Sonntagen je 8 Stunden, bei CHF 38 Stundenlohn. Das ist vorübergehende Sonntagsarbeit: 3 × 8 h × CHF 38 × 50 % = CHF 456 Zuschlag. Ab dem 7. Sonntag im Jahr wäre kein gesetzlicher Zuschlag mehr geschuldet.
Was ROSIE beim Planen prüft
- Freie Sonntage pro Jahr und die 36-Stunden-Wochenruhe in Spital und Heim (Art. 12 Abs. 2 ArGV 2).
- Arbeitstage am Stück nach Art. 21 Abs. 3 ArGV 1 bzw. Art. 7 Abs. 2 ArGV 2, je nach gewählter Betriebsart.
- Feiertage der Kantone im Kalender.
- Den Sonntagszuschlag: ROSIE warnt, wenn in den Einstellungen weniger als das gesetzliche Minimum hinterlegt ist.
Im Produkt noch nicht abgebildet: der Ersatzruhetag nach Art. 20 Abs. 2 ArG als eigener Block im Plan. Plane ihn heute als freien Tag selbst ein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sonntagszuschlag in der Schweiz?
50 Prozent Lohnzuschlag bei vorübergehender Sonntagsarbeit, das heisst an höchstens 6 Sonntagen im Kalenderjahr, gesetzliche Feiertage inbegriffen (Art. 19 Abs. 3 ArG, Art. 32a ArGV 1). Ab dem 7. Sonntag sieht das Gesetz keinen Zuschlag mehr vor.
Gibt es für Sonntagsarbeit einen Zeitzuschlag?
Nein. Das Arbeitsgesetz kennt für Sonntags- und Feiertagsarbeit keinen Zeitzuschlag, anders als bei regelmässiger Nachtarbeit. Nach der Grundregel ist die Sonntagsarbeit aber durch Freizeit oder einen Ersatzruhetag auszugleichen (Art. 20 Abs. 2 ArG); für Spital und Heim ist offen, ob die 36-Stunden-Wochenruhe nach Art. 12 Abs. 2 ArGV 2 diese Ersatzruhe ersetzt.
Wie viele freie Sonntage hat Pflegepersonal im Jahr?
In Spitälern, Kliniken und Heimen mindestens 12 pro Kalenderjahr, unregelmässig verteilbar (Art. 12 Abs. 2 ArGV 2) — im Heim für das Personal, das unter Art. 16 ArGV 2 fällt; für übriges Personal kann eine andere Zahl gelten. Für die Spitex gilt diese Herabsetzung nicht.
Habe ich Anspruch auf einen Ersatz, wenn ein Feiertag auf meinen freien Tag fällt?
Nach Arbeitsgesetz nicht. Ein Nachbezug oder ein Feiertagsguthaben besteht nur, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag, der Arbeitsvertrag oder ein Reglement es vorsieht.
Welche Feiertage gelten wie Sonntage?
Der 1. August und höchstens acht weitere Feiertage, die der Kanton den Sonntagen gleichstellt (Art. 20a Abs. 1 ArG). Zusätzliche kantonale Feiertage behandelt das SECO arbeitsrechtlich wie Werktage.
Weiterlesen: Nachtarbeit und Zeitzuschlag, Ruhezeit in der Pflege, Dienstplanung für Spital und Klinik.